Mountainbike Trail

12.07.2022

Liebe Mountainbiker und Mountainbikerinnen!

Wie Ihr auf dem Infoschild bereits gelesen habt, kann das Forstamt Melsungen selbstgebaute Mountainbike-Trails aus rechtlichen Gründen leider nicht dulden. Die Grundlagen für ein Verbot der Trails sind folgende:

  • Grundsätzlich ist im Hessischen Waldgesetz festgelegt, dass jeder den Wald „zum Zwecke der Erholung“ betreten darf. Der § 15 HWaldG besagt jedoch auch, dass durch die Benutzung die Natur und die darin lebenden Tiere nicht gestört und eine Waldbewirtschaftung nicht beeinträchtigt werden darf. In den §§ 15 – 17 HWaldG sind die genauen Regelungen zur Nutzung des Waldes durch Radfahrer/-innen festgelegt. Hier wird deutlich: Rechtlich ist das Anlegen von Mountainbike-Trails ohne Erlaubnis des Waldbesitzers verboten.
  • Wenn illegal errichtete Trails innerhalb einer angemessenen Zeit nicht beseitigt oder gesperrt werden, kann für den Waldeigentümer eine Verkehrssicherungspflicht entstehen: Durch die Duldung eines illegal angelegten Trails kann der Waldbesitzer im Falle eines Unfalls in Haftung genommen werden.

Es geht uns nicht darum, Euch den Spaß zu verderben. Auch wir sind gerne im Wald und können nachvollziehen, warum Ihr die tolle Kulisse zum Radfahren nutzen möchtet. Gleichzeitig können wir diese Form der Nutzung aus den genannten Gründen aber leider nicht dulden.

Wir bitten um Euer Verständnis!