Schutzgebiete

07.02.2019

Schutzgebiete leisten einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Natur und des Kulturgutes. Ob Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet, Nationalpark, Biospährenreservat, geschützter Landschaftsbestandteil, gesetzlich geschützte Biotope, Naturdenkmal oder Bannwald: Gemeinsam bilden sie einen Verbund insbesondere zum Erhalt der Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer genetischen Variabilität.
Eingebunden in die hessische Naturschutzgesetzgebung ist das Schutzgebietsnetz Natura 2000 mit seinen Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebiete) und den Vogelschutzgebieten (VS-Gebiete). Basierend auf europäischen Richtlinien sichert es den Erhalt und die Entwicklung der Biodiversität im Sinne der Nachhaltigkeitskriterien der Helsinkikonferenz und der Biodiversitätskonvention.
In den von uns bewirtschafteten Wäldern und Freiflächen liegen zahlreiche Schutzgebiete unterschiedlicher Ausprägung, die verschiedenen Schutzzwecken dienen. Mit einem qualifizierten Management und besonderer Aufmerksamkeit für Lebensräume und Arten widmen wir uns der Umsetzung der festgelegten Erhaltungs- und Entwicklungsziele. Nur so können die hessischen Biodiversitätsziele erreicht werden!