Was ist mein Wald wert?

10.01.2019

Die Anlässe für Waldbewertungen sind vielfältig: z.B. Waldverkäufe oder -ankäufe, Entschädigungs- und Schadensersatzforderungen, Bilanzwertermittlungen oder im Rahmen einer forstlichen Unternehmensbewertung. Dabei geht es oft um hohe Geldbeträge. Nutzen Sie daher für die Wertermittlung, Beratung und Mediation unsere fachkompetente Unterstützung.

Seit mehr als 50 Jahren verfügt HessenForst über bundesweit anerkannte Waldbewertungsexperten. Eine unabhängige Wertermittlung ist für uns selbstverständlich – Sie können sicher sein, dass wir Ihre Anfragen und Aufträge vertraulich behandeln. Referenzadressen und eine Liste unserer Publikationen können Sie gerne bei uns anfordern.

Typischerweise erstellen wir forstliche Wertgutachten bei folgenden Bewertungsanliegen

  • Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB bei An- und Verkaufsvorhaben von Waldgrundstücken sowie bei Erbauseinandersetzungen
  • Bewertung in Entschädigungsfällen (z.B. Bau von Verkehrsanlagen, forstliche Nutzungsbeschränkungen durch Naturschutzauflagen)
  • Bewertung in Schadensersatzfällen (z.B. Waldbrand, Wildschäden, Grundwasserabsenkung, Zerstörung oder Beschädigung von Einzelbäumen)
  • Bewertung in Flurbereinigungsverfahren
  • Bewertung des Waldvermögens und Erstellung von Ertragsprognosen (z.B. im Rahmen der Bilanzerstellung, für Unternehmensbewertungen, zur Pachtwertermittlung)

Darüber hinaus entwickeln wir neue Verfahren und Techniken zur Waldbewertung und bieten Schulungen zu Themen der Waldbewertung und Forstökonomie bieten.

Hilfsmittel zur Waldbewertung finden Sie hier.

Kontakt
Constanze von Thuemmler
Tel: 0641/4991-244
E-Mail: Waldbewertung@forst.hessen.de