Sie möchten Ihren Wald betreuen lassen?

11.01.2019

Als Landesbetrieb sind wir auf das Führen von Forstbetrieben in Hessen spezialisiert. Wir greifen zurück auf langjährige Erfahrungen und intensive Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten.

Alle Wünsche der Waldbesitzer können wir aus einer Hand anbieten – vom Auszeichnen, über die Organisation der Holzernte, bis hin zur Abfuhrkontrolle Ihres Holzes. Alles bestmöglich aufeinander abgestimmt. Als Ansprechpartner stehen wir Ihnen kontinuierlich vor Ort zur Verfügung. Das heißt: dauerhafte Präsenz der Revierleitung sowie im Bedarfsfall qualifizierte Vertretung. Langjährige Partner schätzen diese gute Erreichbarkeit und Kontinuität sehr – nicht nur in Krisensituationen, wie z.B. bei Sturm, Schäden auf Grund langanhaltender Trockenheit und Schäden durch Insektenbefall.

Wir vermitteln Ihnen professionelle und leistungsfähige Unternehmen, egal ob für die Holzernte, das Rücken oder die Pflanzung. Wir sorgen dafür, dass der Wald nach fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie langjährig erprobten Standards gepflegt und entwickelt wird. Eine intensive Zusammenarbeit mit der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt ist für uns selbstverständlich.
Ihre Ziele als Waldbesitzer setzen wir konsequent um. Dabei achten wir sowohl auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben als auch auf die Umsetzung von Zertifizierungsstandards (PEFC, FSC, etc.). Sie profitieren hierbei von unseren vertieften Planungs- und Rechtskenntnissen sowie unseren gezielten Maßnahmen zur Qualitätssicherung.

Im Rahmen unserer Beratungstätigkeit informieren wir Sie selbstverständlich auch über Möglichkeiten einer finanziellen Förderung von Maßnahmen im Wald und unterstützen Sie bei der Beantragung entsprechender Fördermittel. Sprechen Sie uns auch hierzu gerne an!

Forstliche Förderung – Qualifizierte Beratung von unseren Spezialisten

Auf der Grundlage der geltenden Förderrichtlinien des Bundes und der EU beraten wir Waldbesitzer über die finanzielle Unterstützung bei der Bewirtschaftung ihres Privat- oder Kommunalwaldes. Ziel ist die Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes. Zum einen soll die ökologische Stabilität gesichert, zum anderen die Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft verbessert werden.

Informationen rund um Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

Hier gehts zu den Förderanträgen.

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch
Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald in Hessen

Gerne beraten wir Sie über Details.

Forstbetriebsplanung als Grundlage für planmäßige und nachhaltige Forstwirtschaft

In Hessen sind Waldbesitzer mit einer Betriebsfläche ab 100 ha verpflichtet, ihre forstlichen Ziele in Betriebsplänen festzulegen. Gerne erstellen wir Ihnen eine entsprechende Forstbetriebsplanung für Ihren Kommunal- oder Privatwald. Dabei greifen wir auf langjährige Praxiserfahrung zurück und nutzen diese für Planungswerke, die ganz auf Ihre individuellen Zielsetzungen abgestimmt sind. Am Ende unserer Arbeit stellen wir Ihnen ein genehmigungsfähiges Planungswerk zur Verfügung.

Die Forstbetriebsplanung erfasst den aktuellen Waldzustand und plant die notwendigen Maßnahmen für die nächsten 10 Jahre. Darüber hinaus stellt sie im Sinne einer Erfolgskontrolle den Vollzug im abgelaufenen Planungszeitraum den entsprechenden Zielvorgaben gegenüber. Besonderheit der Forstbetriebsplanung ist der langfristige Betrachtungszeitraum: Bäume, die wir heute ernten, haben unsere Vorfahren gepflanzt – sie wurden viele Jahrzehnte, wenn nicht gar Jahrhunderte lang gepflegt. Und unsere aktuellen Maßnahmen wirken sich im Wald über Jahrzehnte aus.

Die Forstbetriebsplanung betrachtet nicht nur die Nachhaltigkeit der Holznutzung, sondern unterzieht die gesamten „Wohlfahrtswirkungen“ des Waldes einer Analyse und erarbeitet entsprechende Handlungsvorgaben für die einzelnen Bereiche, wie z.B. den Klima-, den Wasser- und den Naturschutz sowie die Erholungsfunktion.

Für nähere Informationen zu Leistungsumfang und Kosten unserer Forstbetriebsplanung wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihr zuständiges Forstamt oder direkt an die Landesbetriebsleitung, Abt II.

Steuererleichterung für Waldbesitzer

Für Waldbesitzer besteht die Möglichkeit, dass Kalamitätsnutzungen unter Umständen auch steuerlich berücksichtigt werden. Sprechen Sie hierzu Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihren Steuerberater an. Formulare zur Beantragung finden Sie hier:

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main.

Ansprechpartner:

Oliver Voigt
Email