Zweithöchste Waldbrand-Alarmstufe ist ausgerufen

24.04.2020

Das Frühjahr war auch im Bereich des Forstamtes Neukirchen ausgesprochen trocken und sehr warm: Die Wasservorräte in den Waldböden und der Vegetation haben stark abgenommen. Für Hessen hat das Umweltministerium deshalb am 24. April die Waldbrand-Alarmstufe A ausgerufen.

Forstamtsleiter Florian Koch appelliert, beim Besuch des Waldes besonders aufmerksam zu sein. „Jeder kann mithelfen Waldbrände zu vermeiden“, betont der Forstmann, „es gibt einige wenige – dafür aber sehr wichtige – Punkte, die man als Waldbesucher beachten muss“.

Folgende Verhaltensregeln gelten bei der aktuellen Waldbrandgefahr:

  • Grillen: Das Grillen an öffentlichen Plätzen ist momentan aufgrund der Corona-Maßnahmen nicht zulässig. Grillstellen im Wald sind gesperrt. Diese Sperrungen müssen unbedingt respektiert werden. Auch außerhalb offizieller Grillstellen darf keinesfalls Feuer entfacht werden.
  • Rauchen im Wald ist verboten. Brennende Zigarettenstummel dürfen nicht weggeworfen werden – auch nicht aus dem Autofenster.
  • Glasscherben können wie ein Brennglas wirken und Feuer auslösen. Deshalb verbietet es sich, Flaschen oder auch Glasscherben im Wald liegenzulassen.
  • Wege zu den Wäldern müssen frei bleiben– sie sind wichtige Feuerwehrzufahrten und Rettungswege für Einsatzfahrzeuge. Pkws sind deshalb ausschließlich auf den ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen. Die Fahrzeuge dürfen nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen, da sich dieser entzünden kann.

Wer einen Waldbrand oder Rauchentwicklung bemerkt, sollte sofort die Feuerwehr (Notruf 112) informieren. Wer dafür ein Smartphone nutzt, ermittelt möglichst über die App „Hilfe im Wald“ den nächstgelegenen Rettungspunkt und teilt ihn den Rettungskräften mit. So können diese den Einsatzort noch schneller auffinden.

„Besonders brandgefährdeten Waldgebiete bzw. Waldrandbereiche können vorübergehend gesperrt sein“, so Koch. „Für diese Maßnahmen bitte ich die Bevölkerung bereits jetzt um Verständnis“.