Extremwetterrichtlinie-Wald wurde überarbeitet

Ziel der Extremwetterrichtlinie-Wald ist es, die Folgen von Extremwetterereignissen wie z.B. Sturm oder die Hitze der vergangenen Jahre zu bewältigen und durch Waldschutzmaßnahmen zukünftige Schäden zu verhindern. Angesprochen sind auch kleine Waldbesitzer mit wenigen Hektar Schadfläche.
Neu in der Richtlinie ist unter anderem, dass auch die Wiederbewaldung und Verkehrssicherungsmaßnahmen gefördert werden können.
Die Förderbereiche III.1.1 (Räumung von Kalamitätsflächen) und III.2.2 (Waldschutz II) können bis zum 30. Juni 2021 auch rückwirkend für bereits angefallenes Kalamitätsholz beantragt werden. Ab dem 01. Juli 2021 müssen in diesen Förderbereichen die Maßnahmen vor Beginn beantragt werden. Neu hinzugekommen ist der Förderbereich III.3 (Wiederaufforstung nach Extremwetterereignissen). Dieser Förderbereich basiert auf der Auswahl für den jeweiligen Standort geeigneter Waldentwicklungsziele (WEZ). Hierfür nutzen Sie bitte die Entscheidungshilfen zur klimaangepassten Baumartenwahl für den Hessischen Kommunal- und Privatwald der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt.