Entmischungsplan zum Wandern und Radfahren am Dünsberg

18.05.2021

Neue Regelungen für Radfahrer und Wanderer

Das Forstamt Wettenberg als untere Forstbehörde hat zusammen mit der Gemeinde Biebertal für den Dünsberg eine Regelung zur Lenkung des Besucherverkehrs im Wald getroffen.
Nach Abstimmung mit Vertretern der Wanderer und Radfahrer gelten für die entsprechend markierten Wege die örtlich auf Informationstafeln genau beschriebenen Einschränkungen zur getrennten Nutzung und Sperrung von Wegen und Waldflächen.

Der Dünsberg ist Erholungs- und Wirtschaftswald sowie das bedeutendste keltische Siedlungsgebiet in Hessen und daher mit seinen Ringwällen als Bodendenkmal besonders geschützt. Die Waldfläche ist Eigentum des Landes Hessen und in einem Teilbereich der Gemeinde Biebertal, die auch Träger des dortigen „Mountain-Bike-Trail“ als markierten Radwege ist.

Das Forstamt hat einen Entmischungsplan (gem. § 16 Hess. Waldgesetz) für die Rad- und Wanderwege erstellt, der gewisse Bereiche sperrt und die Nutzung regelt. Für Radfahrer wurden drei Abfahrten und einen Radrundweg angelegt und gekennzeichnet. Diese Trails sind in Teilbereichen für Wanderer gesperrt.

Alle Trails sind in Abstimmung mit der Gemeinde Biebertal und der Hessen-Archäologie so angelegt, dass der Verlauf immer durch eines der 14 historische Ringwall-Tore verläuft.

Die markierten schmalen Wanderwege und Wanderpfade sowie das Bodendenkmal außerhalb der angelegten Radwege sind für Radfahrer gesperrt. Breite Forstwege dürfen mit Fahrrädern und zum Wandern gemeinsam genutzt werden.

Markierte schmale Rad-Trails sind Radwege und daher für Wanderer gesperrt und dürfen auch nicht bergauf mit dem Rad befahren werden. Für die Kennzeichnung der Gebote und Verbote werden Symbole verwendet, die der STVO ähnlich sind. In besonderen Fällen, z.B. aus Gründen der Verkehrssicherheit (Sturmbruch, trockene Kronenteile pp.), können auf der Grundlage des Hessischen Waldgesetzes Sperrungen der Waldflächen durch die Waldbesitzer notwendig werden.

Die Allgemeinverfügung inkl. der Anlagen können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.